allgemeine Geschäftsbedingunen - Domaine aux 3 ballons 01.12.2014

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allgemeine Geschäftsbedingunen


PREDIAL ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZU DEN MIETVERTRÄGEN
PREDIAL lieu dit « Les Frechins » F-70440 MIELLIN

Artikel 1 - Dauer des Aufenthalts: Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages für den fest definierten Zeitraum darf der Mieter sich in keinem Fall ein Recht berufen, um länger in dem gemieteten Objekt zu bleiben.
Artikel 2 - Vertragsabschluss:
Die Reservierung wird wirksam, wenn der Mieter dem Besitzer eine Anzahlung von 25% des Gesamtbetrages und eine Kopie des unterzeichneten Vertrages fristgerecht (Datum auf dem Vertrag angezeigt) zustellt. Der Mieter ist gebeten eine Kopie bei Mietantritt vorzuzeigen. Dieser Mietvertrag darf nicht ohne Zustimmung des Vermieters teilweise oder ganz an natürliche oder juristische Personen abgetreten werden. Jeder Verstoß gegen diese Klausel kann zur sofortigen die Beendigung des Mietverhältnisses zu Lasten des Mieters führen.
Artikel 3 - Kündigung durch den Mieter:
Der Vermieter muss über alle Stornierungen per Einschreiben oder bestätigtem Email benachrichtigt werden.
a) Stornierung vor der Ankunft: die Anzahlung gehört dem Vermieter. Falls die Annullation weniger als 30 Tage vor dem vereinbartem Ankunfts-Datum liegt, kann der Mieter den verbleibenden Betrag des Aufenthaltes beantragen.

b) vorzeitige Abreise:

der Mietpreis bleibt unverändert, es erfolgt keine Rückerstattung.
Artikel 4 - Kündigung durch den Eigentümer:
Sämtliche durch den Mieter geleisteten Zahlungen werden in voller Höhe zurückerstattet. Erfolgt die Kündigung in weniger als 30 Tagen vor Mietbeginn, muss der Vermieter zuzüglich einen „Schadensersatzbetrags“ welcher der Höhe der Anzahlung entspricht dem Mieter überweisen.
Artikel 5 - Anreise:
Weicht der Anreisezeitpunkt vom Vertrag ab, so hat dies der Mieter dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen. Für daraus entstehende Unannehmlichkeiten kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
Artikel 6 - Zahlung des Restbetrags:
Der Restbetrag der Miete ist mit bei der Schlüsselübergabe inkl. der Sicherheitsleistung/Kaution zu bezahlen.
Artikel 7 - Inventar:
Ein Übergabezustandsprotokoll/Inventar wird erstellt vom Mieter unterzeichnet. Dieses Protokoll ist zusammen mit der Ausstattungsangabe gemäß Beschreibung auf der Website des Anbieters der einzige Hinweis im Falle von Streitigkeiten. Ist das Haus bei der Übergabe nicht sauber oder ist die Sauberkeit mangelhaft, so ist dies spätestens innert 3h nach Übergabe dem Vermieter anzuzeigen. Die Reinigung der Räumlichkeiten während der Mietzeit und vor seiner Abreise ist in der Verantwortung des Mieters ausser sie ist in der Miete enthalten. Falls die Rückgabe punkto Sauberkeit vom Vermieter beanstandet wird, so kann dieser maximal die Kosten der Endreinigung von der Kaution abziehen.
Artikel 8 - Anzahlung oder Kaution:
Bei der Ankunft des Mieters ist neben der Zahlung des Restbetrages auch die Kaution gemäß Vertrage fällig. Erfolgt die Rückgabe des Mietobjekts ordnungsgemäß d.h. es liegen keine Beanstandungen vor, so wird diese dem Mieter wieder zurückerstattet. Lieben Beanstandungen vor, so hat der Vermieter das Recht, bis zur Beseitigung und gegen Vorweisung allfälliger Rechnungen die Kaution zurückzuhaltend (ca. 1 Woche).
Artikel 9 - Nutzung des Objekts:
Der Mieter ist verpflichtet die friedliche Natur des Mietverhältnisses zu gewährleisten und das Objekt in den vorgesehenen Rahmen zu benutzen.
Artikel 10 - Kapazität:
Dieser Vertrag gilt für eine maximale Kapazität von Personen. Wenn die Anzahl der Gäste, die Kapazität überschreitet, kann der Eigentümer den zusätzlichen Personen den Zutritt verweigern und vom Grundstück verweisen. Sämtliche Änderungen bezüglich der Kapazität oder Beendigung des Vertrages gehen zu Lasten des Mieters.
Artikel 11 - Haustiere:
Dieser Vertrag legt fest, ob Haustiere erlaubt sind und zu welchen Konditionen. Im Falle der Verletzung dieser Klausel durch den Mieter, kann der Vermieter den Aufenthalt verweigern. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung.
Artikel 12 - Versicherung:
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn verursacht werden. Es ist deshalb erforderlich, dass der Mieter eine gültige Haftpflichtversicherung besitzt. Falls der Mieter keine solche Versicherungsschutz besitzt, hat er dies dem Vermieter anzuzeigen damit der Vertrag ev. Auf eine mitreisende Person übertragen werden kann, die einen solche Versicherung besitzt. Ein entsprechender fehlender Schutz schließt die Haftung auf keinen Fall aus bzw. ermächtigt den Vermieter im Schadensfall (höher als die Miete) eine Pfändung vor Ort durchzuführen, falls kein Versicherungsnachweis erbracht werden kann (Telefon, email,…).
Artikel 13 - Zahlung weiterer Gebühren:
Am Ende des Aufenthalts sind die restlichen Gebühren sowie allfällig erbrachte optionale Dienstleistungen zu begleichen.
Artikel 14 - Streitigkeiten:
Alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Situation und dem Zustand der Räumlichkeiten müssen schriftlich, eingeschrieben mit Rückschein innert 3 Tagen an den Vermieter mit einem Vorschlag zur gütlichen Einigung eingereicht werden.
Dieses Vorgehen unterbindet aber keine der beiden Parteien, gerichtlich vorzugehen. Als Gerichtsstand gilt immer der Ort am dem sich das gemietete Objekt befindet

 
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